Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 44.422,17 € festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22. April 2020 ist unbegründet. Die von der Antragstellerin dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§
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