FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.08.2019
8 K 8310/15
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;

Erfolglose Klage gegen die Ablehnung der Änderung des Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag; Voraussetzungen der erweiterten Grundbesitzkürzung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.08.2019 - Aktenzeichen 8 K 8310/15

DRsp Nr. 2019/14992

Erfolglose Klage gegen die Ablehnung der Änderung des Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag; Voraussetzungen der erweiterten Grundbesitzkürzung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand

Strittig ist die sog. erweiterte Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz -GewStG- des Erhebungszeitraums 2013.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine im Jahr 20... gegründete GmbH. Eingetragener Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, die Bebauung, die Vermietung, die Verwaltung, die Veräußerung und die Vermittlung von Grundstücken [...]. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin ist die B... AG aus C... (Schweiz).