FG Düsseldorf - Urteil vom 23.06.2020
10 K 197/17 G
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2021, 534

Erfolglose Klage gegen einen Gewerbesteuermessbescheid; Vorliegen nur eines Gewerbebetriebs bei Betrieb zweier Tankstellen

FG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2020 - Aktenzeichen 10 K 197/17 G

DRsp Nr. 2020/9399

Erfolglose Klage gegen einen Gewerbesteuermessbescheid; Vorliegen nur eines Gewerbebetriebs bei Betrieb zweier Tankstellen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger im Erhebungszeitraum 2014 (Streitjahr) Inhaber eines oder zweier Gewerbebetriebe i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) war.

1. 2.