Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 6. Zivilsenat - vom 24. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen.
Der Kläger verlangt mit seiner nur noch gegen den Beklagten zu 2 gerichteten Klage Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Erdölund Erdgasförderrechten in den USA.
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