Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 20.07.2016 gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16.06.2016 (
I.
Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für ihre beabsichtigte Klage gegen die Beklagte auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung sowie gezogener Nutzungen nach Widerruf eines Darlehensvertrages.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|