I.
In dem dem Prozesskostenhilfeantrag zu Grunde liegenden Hauptsacheverfahren streiten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides gemäß § 50a Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes – EStG – i.V.m. § 73g der Einkommensteuerdurchführungsverordnung – EStDV –. Zu Grunde liegen umfangreiche Feststellungen im Rahmen eines Steuerfahndungsverfahrens. Besondere Probleme ergeben sich daraus, dass die den Zahlungen an die ausländischen Künstler zu Grunde liegenden Originalverträge nicht vorgelegt werden können.
Im Juli 2010 ist über das Vermögen des ursprünglichen Klägers wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Antragsteller wurde zum Insolvenzverwalter ernannt.
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