FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.03.2001 3 K 147/96
Normen:
AO 1977 § 158 ; AO 1977 § 162 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 ;
Erfolgswirksame Aktivierung von auf verpfändeten Konten gutgeschriebenen Anlagevermittlungsprovisionen; bilanzielle Behandlung von Haftungsrisiken; Hinzuschätzung aufgrund fehlender Kontoauszüge und Provisionsabrechnungen
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2001 - Aktenzeichen 3 K 147/96
DRsp Nr. 2001/10655
Erfolgswirksame Aktivierung von auf verpfändeten Konten gutgeschriebenen Anlagevermittlungsprovisionen; bilanzielle Behandlung von Haftungsrisiken; Hinzuschätzung aufgrund fehlender Kontoauszüge und Provisionsabrechnungen
1. Ein Finanzdienstleistungsunternehmen muss die auf seinen Konten bei Schweizer Banken gutgeschriebenen, von diesen Banken für die Vermittlung von Anlegern / Anlagen gezahlten Provisionen auch dann erfolgswirksam als Vermögenswerte in seinen Jahresabschlüssen bilanzieren, wenn das Unternehmen gegenüber diesen Banken die Haftung im Zusammenhang mit den von den vermittelten Kunden getätigten Zinsdifferenzgeschäften übernommen, deswegen die betreffenden Konten "zu Gunsten der Banken ... für allfällige Ausfälle ... bei Kunden" verpfändet hat und somit nicht frei über die Gelder auf diesen Konten verfügen darf.2. Zur Frage, inwieweit die unter 1. beschriebene Haftungsrisiken den Finanzdienstleister zur Rückstellungsbildung berechtigen.3. Zur Zulässigkeit einer Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen, wenn das Unternehmen nicht mehr über alle für die Beurteilung von steuererrelevanten Sachverhalten nötigen Unterlagen (hier: Zahlungsbelege, bestimmte Kontoauszüge und Provisionsabrechnungen) verfügt.
Normenkette:
AO 1977 § 158 ; AO 1977 § 162 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 ;
Tatbestand:
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