FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.05.2008
5 K 172/05
Normen:
EStG § 4 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
BB 2008, 1614

Erfolgswirksame Bilanzberichtigung des Buchwertansatzes des Grund und Bodens im ersten offenen Wirtschaftsjahr bei Veräußerung von Milchlieferrechten

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen 5 K 172/05

DRsp Nr. 2008/12331

Erfolgswirksame Bilanzberichtigung des Buchwertansatzes des Grund und Bodens im ersten offenen Wirtschaftsjahr bei Veräußerung von Milchlieferrechten

Sind Milchlieferrechte ohne Berücksichtigung eines entsprechenden Buchwertes veräußert und die entsprechenden ESt-Bescheide bestandskräftig geworden, sind lediglich die noch vorhandenen Milchlieferrechte vom Grund und Boden abzuspalten und mit dem verbleibenden Buchwert in der ersten "offenen" Schlussbilanz anzusetzen. Eine gewinnmindernde Änderung des Bilanzansatzes "Grund und Boden" kommt nicht in Betracht (gegen FG Münster, Urteil vom 1. März 2007, 6 K 2399/04 E, EFG 2007, 1315)

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob aufgrund der Nichtberücksichtigung eines Milchquotenbuchwertes im Zusammenhang mit Veräußerungsvorgängen in den Wirtschaftsjahren 1995/96 und 1997/98 eine erfolgswirksame Bilanzberichtigung des Buchwertansatzes des Grund und Bodens im ersten offenen Wirtschaftsjahr erfolgen kann.

Der Kläger betrieb im Streitjahr einen landwirtschaftlichen Betrieb.