FG Sachsen, vom 21.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2118/07
Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens im Verfahren hinsichtlich der Ausübung des Ermessens der Gerichte; Einholung eines Sachverständigengutachtens trotz Unbekanntheit des tatsächlichen Herstellungszeitpunkts von abschreibungsfähigen Anlagen hinsichtlich des maßgeblichen Wertes der Wirtschaftsgüter zum Zeitpunkt der Einlage
BFH, Beschluss vom 10.06.2010 - Aktenzeichen I B 194/09
DRsp Nr. 2010/14488
Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens im Verfahren hinsichtlich der Ausübung des Ermessens der Gerichte; Einholung eines Sachverständigengutachtens trotz Unbekanntheit des tatsächlichen Herstellungszeitpunkts von abschreibungsfähigen Anlagen hinsichtlich des maßgeblichen Wertes der Wirtschaftsgüter zum Zeitpunkt der Einlage
1. NV: Wasserversorgungsanlagen aus Zeiten der DDR, die in ein einen Betrieb gewerblicher Art eingebracht werden, sind mit dem Teilwert anzusetzen und die Nutzungsdauer ist neu zu bestimmen.2. NV: Allein der Umstand, dass die Klägerin nach Auffassung des FG den Teilwert und die AfA fehlerhaft berechnet hat, berechtigt das FG nicht, ohne weitere Ermittlungen von einem AfA-Betrag von 0 € auszugehen. Zumindest muss das FG, wenn seiner Auffassung nach die tatsächlichen Angaben ungenügend sind, die Klägerin hierauf hinweisen und sie zu weiteren Angaben auffordern.
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