Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - 12. Kammer - vom 23. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5000 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|