Die Revisionen des Beklagten sowie der Beigeladenen zu 2., 3. und 5. gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Januar 2022 werden zurückgewiesen.
Der Beklagte sowie die Beigeladenen zu 2., 3. und 5. tragen die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., 4., 6. und 7.
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