BSG - Urteil vom 23.03.2023
B 6 KA 4/22 R
Normen:
SGG § 66 Abs. 2 S. 1; SGG § 161 Abs. 1 S. 3; SGB V § 73 Abs. 1a S. 3; SGB V § 75 Abs. 1 S. 1; SGB V § 96 Abs. 1; SGB V § 96 Abs. 4 S. 1; SGB V § 95a Abs. 1 Nr. 2; SGB V § 87 Abs. 2a S. 1;
Fundstellen:
NZS 2023, 792
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 28.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 64/19

Erforderlichkeit einer zulassungsrechtlichen Befugnis für eine Kinderärztin bezüglich der Erbringung pädiatrisch-gastroenterologischer LeistungenAblehnung der Teilnahme eines Kinderarztes an der fachärztlichen VersorgungAbgrenzung von Teilnahme aus hausärztlicher bzw. fachärztlicher VersorgungKlage einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen den Berufungsausschuss bezüglich der Teilnahme eines Kinderarztes an der fachärztlichen Versorgung

BSG, Urteil vom 23.03.2023 - Aktenzeichen B 6 KA 4/22 R

DRsp Nr. 2023/7155

Erforderlichkeit einer zulassungsrechtlichen Befugnis für eine Kinderärztin bezüglich der Erbringung pädiatrisch-gastroenterologischer Leistungen Ablehnung der Teilnahme eines Kinderarztes an der fachärztlichen Versorgung Abgrenzung von Teilnahme aus hausärztlicher bzw. fachärztlicher Versorgung Klage einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen den Berufungsausschuss bezüglich der Teilnahme eines Kinderarztes an der fachärztlichen Versorgung

Soweit ein Kinderarzt nicht an der hausärztlichen, sondern an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen und entsprechend abrechnen möchte, ist die Erteilung einer diesbezüglichen Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung erforderlich. Aus dem EBM-Ä kann das Vorliegen einer entsprechenden Zulassung nicht abgeleitet werden.

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 28. Juli 2021 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.

Normenkette:

SGG § 66 Abs. 2 S. 1; SGG § 161 Abs. 1 S. 3; SGB V § 73 Abs. 1a S. 3; SGB V § 75 Abs. 1 S. 1; SGB V § 96 Abs. 1; SGB V § 96 Abs. 4 S. 1; SGB V § 95a Abs. 1 Nr. 2; SGB V § 87 Abs. 2a S. 1;

Gründe:

I