I.
Streitpunkt sind Rückstellungen, die die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und eine ihrer Organgesellschaften in ihren Bilanzen zum 31. Dezember 2001 (Streitjahr) für sog. Sanierungsgelder, die sie künftig an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu erbringen haben, gebildet haben.
Die Klägerin ist eine im Jahr 1998 gegründete GmbH, deren Gesellschafter kommunale Gebietskörperschaften sind. Ihr Gegenstand ist die Energieerzeugung und der Energiehandel zur Weiterlieferung an kommunale Stadtwerke. Die Klägerin ist Organträgerin einer körperschaftsteuerlichen Organschaft mit der O-GmbH.
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