FG Hamburg - Urteil vom 11.05.2010
4 K 123/09
Normen:
VO (EG) Nr. 384/96;

Erfordernis der Vergleichslandermittlung vor Erlass einer Anti-Dumping-VO

FG Hamburg, Urteil vom 11.05.2010 - Aktenzeichen 4 K 123/09

DRsp Nr. 2010/12868

Erfordernis der Vergleichslandermittlung vor Erlass einer Anti-Dumping-VO

Vorabersuchen an den EuGH, ob die Kommission vor Erlass einer Anti-Dumping-VO es dabei bewenden lassen darf, in einem möglichen Vergleichsland zwei Hersteller ergebnislos anzuschreiben, und den Hinweis auf ein anderes Vergleichsland unberücksichtigt zu lassen.

Normenkette:

VO (EG) Nr. 384/96;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Antidumpingzoll-Verordnung für bestimmte zubereitete oder haltbar gemachte Citrusfrüchte (Ware) mit Ursprung in der VR China. Bei der Ware handelt es sich - nach den nicht bestrittenen Angaben der Klägerin - um Mandarinenkonserven.