BFH - Beschluss vom 07.08.2009
III B 69/08
Normen:
GG Art. 6 Abs. 5; EStG § 33a Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1813
Vorinstanzen:
FG München, vom 22.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 975/06

Erfordernis einer Berücksichtigung der familiären Sonderbeziehung eines Steuerpflichtigen zur Mutter des gemeinsamen Kindes beim Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft i.R. seiner Einkommensteuerveranlagung; Abzug zwangsläufiger Unterhaltszahlungen an gesetzliche Unterhaltsberechtigte in Anlehnung an die Höhe des steuerlichen Existenzminimums

BFH, Beschluss vom 07.08.2009 - Aktenzeichen III B 69/08

DRsp Nr. 2009/22758

Erfordernis einer Berücksichtigung der familiären Sonderbeziehung eines Steuerpflichtigen zur Mutter des gemeinsamen Kindes beim Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft i.R. seiner Einkommensteuerveranlagung; Abzug zwangsläufiger Unterhaltszahlungen an gesetzliche Unterhaltsberechtigte in Anlehnung an die Höhe des steuerlichen Existenzminimums

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 5; EStG § 33a Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.