Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, welchen Umfang der Auskunftsanspruch des Klägers aus Art. 15 (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat, sowie ob dieser erfüllt wurde.
1. Der Kläger beantragte mit Schreiben vom 18.11.2019 an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Ministerium, die beklagte Behörde, die Beklagte) "Akteneinsicht gem. §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|