Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, welchen Umfang der Auskunftsanspruch des Klägers aus Art. 15 (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat, sowie ob dieser erfüllt wurde.
1. Der Kläger beantragte mit Schreiben vom 07.11.2019 an das Landesamt für Steuern (BayLfSt, Landesamt, die beklagte Behörde, die Beklagte) "Akteneinsicht gem. §
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