Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 25. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsminderung (EM), und zwar insbesondere die Erfüllung der (besonderen) versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
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