OLG München - Endurteil vom 01.03.2017
7 U 3437/16
Normen:
BGB § 362 Abs. 1; HGB § 87c;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 01.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen O 23441/15

Erfüllung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges durch die Erteilung von Provisionsabrechnungen

OLG München, Endurteil vom 01.03.2017 - Aktenzeichen 7 U 3437/16

DRsp Nr. 2017/3471

Erfüllung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges durch die Erteilung von Provisionsabrechnungen

Der Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs ist nicht durch Erfüllung erloschen, wenn der Unternehmer Provisionsabrechnungen erteilt hat.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 1.8.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer 1 des Tenors die Worte "und EDV-verwertbarer" (auf Seite 1) sowie "insbesondere" (18. Zeile auf Seite 2) gestrichen werden und die Klage in erster Stufe insoweit abgewiesen wird.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Dieses Urteil des Senats und das in Ziffer I. genannte Urteil des Landgerichts in der Fassung, die es durch dieses Urteil erhalten hat, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 362 Abs. 1; HGB § 87c;

Gründe

I.

Der Kläger, der mit der Beklagten durch "Handelsvertreterverträge" verbunden war, begehrt im Wege der Stufenklage in der ersten Stufe die Erteilung eines Buchauszuges. Das Landgericht hat mit Teilurteil vom 1.8.2016 dieser ersten Stufe der Stufenklage stattgegeben.

Die Beklagte beantragt