Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 28. März 2008 - Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: 5.001,61 €
Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin insgesamt Zahlung in Höhe von 5.001,61 € aus fünf verschiedenen Rechnungen für Leistungen, die sie als Steuerberater im Jahr 2003 für die Beklagten zu 1 und 2 erbracht haben will.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
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