Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 07.07.2021 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 5.027,46 EUR festgesetzt.
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