Ergänzungsbescheid, GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
FG Münster, Urteil vom 08.06.2005 - Aktenzeichen 1 K 5236/04 F
DRsp Nr. 2005/13080
Ergänzungsbescheid, GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
1. Sind in einem Feststellungsbescheid Sonderbetriebsausgaben eines Mitunternehmers nicht berücksichtigt, kann diese notwendige Feststellung durch einen Ergänzungsbescheid nach § 179 Abs. 3AO nachgeholt werden.2. Kapitalgesellschaftsanteile, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Mitunternehmers dienen, sind dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Mitunternehmers zuzurechnen.3. Die bloße Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung für Verbindlichkeiten einer GmbH sowie der Verzicht auf eine Avalprovison führen nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Anteile.