Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Organtochter der Klägerin, die A GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) Abschreibungen im Rahmen einer Ergänzungsbilanz geltend machen kann.
Die am 09.04.2002 als "B-GmbH" gegründete Klägerin wurde am 21.06.2002 in "C GmbH" umfirmiert. Am 23.09.2002 wurde die D Holding Anteilseigner und am 09.05.2003 wurde der Firmenname der Klägerin in "E GmbH" geändert. Die D Holding hat mit notariellem Vertrag vom 25.04.2005 die Anteile an der Klägerin in die "F GmbH" eingelegt. Unternehmensgegenstand der Klägerin ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere an der A GmbH und an der G GmbH. Die Klägerin hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr (vom 01.10. bis 30.09.).
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