Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 6. Juli 2017 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Klägerin begehrt die Festsetzung eines höheren Witwengeldes.
Die am 12.04.1959 geborene Klägerin schloss am 19.09.1997 die Ehe mit dem am 27.08.1956 geborenen Beamten R.S., der mit Wirkung vom 01.12.2012 zum Oberamtsrat der Besoldungsgruppe A 13 ernannt wurde. Am 24.11.2014 verstarb der Beamte.
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