Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten, die für das Streitjahr (1998) zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Sie unterhalten einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, dessen Gewinn sie für das Normal-Wirtschaftsjahr seit Beginn des Wirtschaftsjahrs 1998/99 nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermitteln. Den Mietwert der eigengenutzten Wohnung erfassten die Kläger bis zum 31. Dezember 1998 bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.
Im November und Dezember 1998 erneuerten die Kläger in dieser Wohnung die Heizungsanlage mit einem Kostenaufwand von 32 019 DM. Die Rechnung vom 22. Dezember 1998 überwiesen die Kläger am 5. Januar 1999 und buchten die Ausgabe bei der Gewinnermittlung für das Wirtschaftsjahr 1998/99 als Betriebsausgabe.
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