Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Streitig ist vorab die Zulässigkeit der Klage. In der Sache begehrt die Klägerin den Erlass eines Abrechnungsbescheides über einen Erstattungsanspruch aufgrund Rennwettsteuer aus dem Jahre 1998 sowie über diesbezügliche Prozesszinsen.
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