FG München - Urteil vom 13.07.2022
4 K 680/21
Normen:
FGO § 46 Abs. 1 S. 1;

Erheben einer Untätigkeitsklage bei Gericht im Fall der sog. doppelten Untätigkeit der Finanzbehörde zeitgleich mit einem Untätigkeitseinspruch; Erlass eines Abrechnungsbescheides über einen Erstattungsanspruch aufgrund Rennwettsteuer

FG München, Urteil vom 13.07.2022 - Aktenzeichen 4 K 680/21

DRsp Nr. 2023/903

Erheben einer Untätigkeitsklage bei Gericht im Fall der sog. doppelten Untätigkeit der Finanzbehörde zeitgleich mit einem Untätigkeitseinspruch; Erlass eines Abrechnungsbescheides über einen Erstattungsanspruch aufgrund Rennwettsteuer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

FGO § 46 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist vorab die Zulässigkeit der Klage. In der Sache begehrt die Klägerin den Erlass eines Abrechnungsbescheides über einen Erstattungsanspruch aufgrund Rennwettsteuer aus dem Jahre 1998 sowie über diesbezügliche Prozesszinsen.