Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. Februar 2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erhebung von Beiträgen auf eine Rente.
Der 1944 geborene Kläger ist serbischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in B. Er erhält eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung und ist bei der Beklagten in der Krankenversicherung der Rentner versichert. Seit dem 30. Januar 2007 bezieht er auch eine Altersrente von einem serbischen Versicherungsträger in Höhe von 1.562,25 Dinar monatlich.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|