Streitig sind die festgesetzten Zinsen zur Körperschaftsteuer 1999; insoweit handelt es sich um ein Folgeverfahren zum Verfahren 6 K 12/05.
Wie bereits im Verfahren 6 K 12/05 ausgeführt, hat das beklagte Finanzamt - FA - mit geändertem Körperschaftsteuerbescheid vom 13. Januar 2005 die Körperschaftsteuer auf 0 DM/0 EUR festgesetzt. In dem Bescheid heißt es weiter "Die bisherige Zinsfestsetzung bleibt bestehen."
Im ursprünglichen Körperschaftsteuerbescheid vom 23. August 2001 waren Zinsen nach § 233a der Abgabenordnung i.H. von 620 DM festgesetzt worden, die sich wie folgt errechneten:
- Festgesetzte Körperschaftsteuer, abgerundet auf volle hundert DM: 31.000 DM;
- Zu berücksichtigende Vorauszahlungen: 0 DM;
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