I.
Die Beteiligten streiten über den Abzug von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und von Unfallkosten.
Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte als Richter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie als Dozent, Prüfer und als wissenschaftlicher Autor Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Klägerin erzielte als Richterin ebenfalls Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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