I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft, die eine denkmalgeschützte Hofanlage erworben, in Abstimmung mit der Denkmalbehörde restauriert, teilweise umgebaut und in Eigentumswohnungen umgewandelt hat. Dabei wurde unter der Hofanlage entsprechend einer Auflage der Denkmalbehörde eine Tiefgarage gebaut. Nach der von der Denkmalbehörde gemäß § 7i Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erteilten Bescheinigung waren 75,74 v.H. der entstandenen Kosten zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung des Baudenkmals erforderlich, darunter auch die Herstellungskosten der Tiefgarage.
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