Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB
BFH, Urteil vom 21.08.2001 - Aktenzeichen IX R 20/99
DRsp Nr. 2001/15941
Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177BauGB
»1. Mit der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2EStG entscheidet die zuständige Gemeindebehörde für die Finanzbehörden bindend, was unter "Modernisierung" und "Instandsetzung" i.S. von § 177BauGB zu verstehen ist.2. Die Gemeindebehörde entscheidet aber nicht bindend über die persönliche Abzugsberechtigung, also nicht darüber, wer Herstellungskosten getragen hat und wem sie als Abzugsberechtigtem zuzurechnen sind (Anschluss an das Senatsurteil vom 6. März 2001 IX R 64/97, DB 2001, 1592 zu § 82i EStDV).«