FG Thüringen - Urteil vom 27.06.2001
IV 422/00
Normen:
InvZulG (1996) § 3 S. 1 Nr. 4 ; InvZulG (1996) § 3 S. 3 ; InvZulG (1996) § 5 Abs. 4 ;

Erhöhte Investitionszulage für Wirtschaftsgüter eines Mischbetriebs in Betriebsstätten des Groß- und Einzelhandels; Investitionszulage 1996 und 1997

FG Thüringen, Urteil vom 27.06.2001 - Aktenzeichen IV 422/00

DRsp Nr. 2002/12295

Erhöhte Investitionszulage für Wirtschaftsgüter eines Mischbetriebs in Betriebsstätten des Groß- und Einzelhandels; Investitionszulage 1996 und 1997

Bei einem Mischbetrieb ist die erhöhte Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter zu gewähren, die in im innerstädtischen Wohn- bzw. Mischgebiet liegenden Betriebsstätten des Groß- und Einzelhandels eingesetzt werden.

Normenkette:

InvZulG (1996) § 3 S. 1 Nr. 4 ; InvZulG (1996) § 3 S. 3 ; InvZulG (1996) § 5 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob bei einem Mischbetrieb erhöhte Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter zu gewähren ist, die in Betriebsstätten des Einzelhandels eingesetzt werden.