I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH mit Sitz in Sachsen. Im Streitjahr 1993 bestanden folgende Beteiligungsverhältnisse:
Bis zum 8. März 1993 waren beteiligt die Gesellschafter A mit Wohnsitz in Bayern zu 20 v.H, B mit Wohnsitz in Bayern zu 20 v.H., C mit Wohnsitz in Bayern zu 20 v.H. und D mit Wohnsitz in Sachsen zu 40 v.H.
Nach einer Umstrukturierung zum 8. März 1993 waren folgende Gesellschafter beteiligt: E mit Wohnsitz in Sachsen zu 10 v.H., D mit Wohnsitz in Sachsen zu 15 v.H. sowie die F-GmbH mit Sitz in Sachsen zu 75 v.H. An der F-GmbH waren drei natürliche Personen beteiligt, die am 9. November 1989 ihren Wohnsitz in der ehemaligen DDR hatten.
Am 10. Dezember 1993 erwarb die F-GmbH den Anteil des Gesellschafters E von 10 v.H. hinzu und war somit zu 85 v.H. an der Klägerin beteiligt. 15 v.H. des Stammkapitals der Klägerin hielt weiterhin D. Die Beteiligungsstruktur der F-GmbH blieb unverändert.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|