FG Brandenburg, vom 12.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2786/99
Erhöhte InvZul für ehemalige DDR-Bürger
BFH, Urteil vom 22.09.2004 - Aktenzeichen III R 35/03
DRsp Nr. 2004/19188
Erhöhte InvZul für ehemalige DDR-Bürger
1. Eine Nutzungsüberlassung während des Förderzeitraums steht dem Anspruch auf erhöhte InvZul nicht entgegen.2. Für Investitionen einer KapG, an der mehrheitlich Gesellschafter beteiligt sind, die am 9.11.1989 im Fördergebiet ansässig waren, ist die erhöhte InvZul zu gewähren und zwar auch dann, wenn nach Abschluss der Investition die entsprechenden Wirtschaftgüter an eine andere KapG überlassen werden, an der mehrheitlich keine Personen beteiligt, die zum betreffenden Zeitpunkt im November 1989 im Fördergebiet ansässig waren.