FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.03.2021
12 K 12271/19
Normen:
GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 -2;

Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer durch die Übernahme eines Nießbrauchrechts

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2021 - Aktenzeichen 12 K 12271/19

DRsp Nr. 2022/9844

Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer durch die Übernahme eines Nießbrauchrechts

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 3. Juli 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. September 2019 wird dahingehend geändert, dass die Grunderwerbsteuer von € 1.288.192 um € 30.825 niedriger auf € 1.257.367 festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 -2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Übernahme eines Nießbrauchrechts die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer erhöht sowie die Höhe der festgesetzten Grunderwerbsteuer.