Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 3. Juli 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. September 2019 wird dahingehend geändert, dass die Grunderwerbsteuer von € 1.288.192 um € 30.825 niedriger auf € 1.257.367 festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Übernahme eines Nießbrauchrechts die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer erhöht sowie die Höhe der festgesetzten Grunderwerbsteuer.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|