Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund von Darlehenserlassen zu erhöhen sind, die nach §
Die Kläger sind miteinander verheiratet und werden vom beklagten Finanzamt (FA) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin ist bei der X-AG ... beschäftigt und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Im Jahr 2014 nahm die Klägerin an einer Aufstiegsfortbildung zur geprüften Industriemeisterin Metall an der Y Akademie ... teil. Während der Dauer der Fortbildung, die nicht auf Weisung der X-AG erfolgte, zahlte die X-AG der Klägerin weiterhin Arbeitslohn, da die Klägerin für die Teilnahme an der Fortbildung ihren Urlaub sowie Zeiten aus ihrem Arbeitszeitkonto in Anspruch nahm.
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