Streitig ist, ob die Erhöhung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines eigengenutzten Wohnhauses von 2 v.H. auf 3,5 v.H. verfassungswidrig geworden ist nach Wegfall der Eigenheimförderung durch das Eigenheimzulagengesetz.
Die beiden Kläger sind verheiratet und haben zwei Kinder im Alter von sechs und zwei Jahren. Mit notariellem Vertrag vom 28.02.2007 erwarben sie die im Grundbuch des Amtsgerichts 1 für 2 Blatt und eingetragenen Grundstücke:
- Fl. Nr. / Str. 1, Gebäude- und Freifläche zu 987 qm
- Fl. Nr. /11 Nähe Str. 1, Landwirtschaftsfläche zu 804 qm
gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 350.000 EUR.
Das Gebäude Str. 1 besteht aus einer Wohnung im Untergeschoss, welche vermietet ist und bleibt, sowie aus einer nach dem Erwerb eigengenutzten Wohnung im Erdgeschoss und Dachgeschoss.
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