Die Beteiligten streiten darum, ob für den Kommanditisten ... - den Beigeladenen - ein verrechenbarer Verlust gemäß § 15 a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von insgesamt 223.496,70 DM im Streitjahr 1994 festzustellen ist.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft in Liquidation. Komplementärin ist die ... GmbH, Kommanditisten zu gleichen Anteilen sind der Beigeladene sowie die Herren ... und ... mit Kommanditeinlagen von je 3.000 DM. Der Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens wurde am 9. Oktober 1995 mangels Masse abgelehnt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|