Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin in ihre Tochtergesellschaft Wirtschaftsgüter verdeckt eingelegt hat.
Die Klägerin ist die Konzernmutter des X-Konzerns. Die Klägerin war zu 100 Prozent an der XA.. GmbH (vormals Y GmbH; im Folgenden Y GmbH) beteiligt. Zwischen beiden Gesellschaften bestand kein Organschaftsverhältnis.
Die Y GmbH entwickelte und betrieb ein Vorteils- und Kundenbindungsprogramm. Die Geschäftstätigkeit wurde zum 31. Dezember 2009 eingestellt. Die Y GmbH verfügte über erhebliche Verlustvorträge, während die Klägerin erhebliche operative Gewinne erzielte. Es war seinerzeit absehbar, dass die Y GmbH die durch eigenes operatives Geschäft aufgebauten Verlustvorträge nicht mehr mittelfristig durch eigene operative Gewinne würde "aufzehren" können.
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