Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist die Erhöhung des Einkommens der Kläger aufgrund der Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Klägerin im Streitjahr 2017, die diese für die Jahre 2003 bis 2016 gezahlt hatte.
Die Klägerin war in den Jahren 2003 bis 2016 bei der B Ersatzkrankenkasse (nachfolgend: B) krankenversichert. Im Zuge eines sozialgerichtlichen Rechtsstreits (vgl. Bl. 76 Einkommensteuerakten) wurde geklärt, dass die Klägerin von 2003 bis 2016 zu Unrecht zur freiwilligen Krankenversicherung herangezogen wurde, obwohl tatsächlich eine Pflichtversicherung durchzuführen war (Bl. 81 ff. der Einkommensteuerakte).
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