Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist die Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes im Land Berlin ab dem 01. Januar 2011 von 11 % auf 20 %.
Die Klägerin wurde im Jahr 1998 als B. GmbH gegründet. gegründet. Satzungsmäßiger Gegenstand der Klägerin ist der Betrieb von Spielhallen aller Art, Billardtischen und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen einschließlich Internetcafés.
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