Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Die Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.
I.
Die Beteiligten des Erinnerungsverfahrens streiten um die Höhe der (zu erstattenden) Umsatzsteuer.
Die Erinnerungsgegnerin erhob mit anwaltlichem Schriftsatz vom 02. Februar 2017 Klage gegen die Erinnerungsführerin. Das Klageverfahren wurde unter dem gerichtlichen Aktenzeichen
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