Die Erinnerung des Klägers gegen die Kostengrundentscheidung des Senats im Beschluss vom 19. Januar 2021 -
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erhoben.
I
Der Senat hat die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.7.2020 mit Beschluss vom 19.1.2021 () als unzulässig verworfen und dem Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt. Der Streitwert wurde auf 5579,15 Euro festgesetzt. Mit Schreiben vom 14.2.2021 erhebt der Kläger "Sofortige Beschwerde Kosten-Erinnerung" und bestreitet den "Kostenansatz insgesamt". Es liege eine "unrichtige Sachbehandlung" nach § Abs Satz 1 und vor, weil "das Gericht das materielle Recht offensichtlich und eindeutig verkannt" habe. Im Statusfeststellungsverfahren als Beamter auf Lebenszeit habe Versicherungsfreiheit bestanden und eine Nichtzulassungsbeschwerde könne nach § Abs nur ein vor dem zugelassener Prozessbevollmächtigter einlegen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|