I.
Streitig ist, ob die Erledigungsgebühr nach §
Der Erinnerungsführer hat in den Jahren 1985 bis 1987 illegale Glücksspiele betrieben. Der Erinnerungsgegner, das Finanzamt (FA), hat die hierbei ausgeführten Umsätze der Umsatzsteuer unterworfen. Gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1985 bis 1987 hat der Erinnerungsführer nach erfolglosem Einspruch Klage erhoben. In einer anderen Finanzstreitsache, die ebenfalls die Besteuerung von Umsätzen aus illegalen Glücksspielen zum Gegenstand hatte, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (
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