Erinnerung; Kostenfestsetzung; Kostenerstattung; Privatgutachten - Kosten für Privatgutachten nicht erstattungsfähig
FG Niedersachsen, Beschluss vom 31.08.2007 - Aktenzeichen 1 KO 6/07
DRsp Nr. 2007/18702
Erinnerung; Kostenfestsetzung; Kostenerstattung; Privatgutachten - Kosten für Privatgutachten nicht erstattungsfähig
1. Im Anwendungsbereich des § 146 Abs. 7BewG (jetzt: § 138 Abs. 4BewG) ist eine Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten nicht vorgesehen.2. Der Nachweis für den niedrigeren gemeinen Wert nach § 146 Abs. 2BewG obliegt dem Stpfl.3. Wem die Verpflichtung auferlegt worden ist, einen Nachweis zu führen und wer dazu in der Wahl seiner Nachweismittel frei ist, kann nicht für sich in Anspruch nehmen, dass die jeweils andere Prozesspartei die dafür aufgewandten Kosten trägt.