I.
Streitig ist, ob der Beklagte (Finanzamt = FA) zu Recht bei einem Treuhanderwerb den Erwerb der wirtschaftlichen Verwertungsbefugnis nach § 1 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) beim Treugeber besteuert hat. Streitig ist insbesondere, ob der zugrunde liegende Erwerb durch den Treuhänder rechtswirksam ist.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 29. November 1990 erwarb die Firma X das Grundstück in .... Der Kaufpreis betrug 47.000.000 DM. Das FA setzte mit Bescheid vom 13. März 1991 die Grunderwerbsteuer in Höhe von 940.000 DM (47 Mio. DM x 2 %) gegen die X fest. Die Grunderwerbsteuer wurde bezahlt. Die X wurde im Grundbuch als Eigentümerin des Grundstücks eingetragen. Die X wird beim Finanzamt A. als beschränkt steuerpflichtige Körperschaft ausländischen Rechts (§ 2 KStG) geführt.
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