Die Klägerin begehrt die Erstattung von Stromsteuer.
Die Klägerin ist ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, der Schwerpunkt ihres Unternehmens liegt im Bereich der Herstellung und des Vertriebs verschiedener Lebensmittel. Sie ist seit dem 05.05.1999 Inhaberin einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom nach §
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