Die Anträge werden abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Vollstreckungsschutz hinsichtlich Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Solidaritätszuschlag, Verspätungszuschlägen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer für die Jahre 2007 bis 2011. Darüber hinaus begehrt er neben einer vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung zudem vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich zweier Pfändungsmaßnahmen (Pfändung des Anspruchs aus einer Gebäudeversicherung und Pfändung eines Nießbrauchsrechts).
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