FG Niedersachsen, vom 22.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 262/02
Erlass von auf einer materiell rechtswidrigen und deswegen auf Grund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen geänderten Jahressteuerfestsetzung beruhenden Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
BFH, Urteil vom 20.05.2010 - Aktenzeichen V R 42/08
DRsp Nr. 2010/13615
Erlass von auf einer materiell rechtswidrigen und deswegen auf Grund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen geänderten Jahressteuerfestsetzung beruhenden Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
Säumniszuschläge, die auf einer materiell rechtswidrigen und deswegen auf Grund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen geänderten Jahressteuerfestsetzung beruhen, sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige insoweit die AdV der Vorauszahlungsbescheide erreicht hat und die --weitere-- AdV dieser Beträge nach Ergehen des Jahressteuerbescheides allein an den Regelungen der §§ 361 Abs. 2 Satz 4 AO und 69 Abs. 2 Satz 8 FGO scheitert.