FG Saarland - Urteil vom 12.06.2001
2 K 234/97
Normen:
AO 1977 § 227 ; EStG § 8 Abs. 2 a. F.; LStR 1990/1993 Abschn. 31 Abs. 7 S 3 Nr. 4 ; LStR 1990/1993 Abschn. 31 Abs. 7 S 3 Nr. 5 S 1; AO 1977 § 5 ; FGO § 102 ;

Erlass von Einkommensteuer wegen sachlicher Unbilligkeit; Anwendung der 1-v.H.-Methode für die Ermittlung des privaten Nutzunganteils einer Pkw-Gestellung

FG Saarland, Urteil vom 12.06.2001 - Aktenzeichen 2 K 234/97

DRsp Nr. 2001/15671

Erlass von Einkommensteuer wegen sachlicher Unbilligkeit; Anwendung der 1-v.H.-Methode für die Ermittlung des privaten Nutzunganteils einer Pkw-Gestellung

1. Erfolgt die Ermittlung des geldwerten Vorteils eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw gemäß § 8 Abs. 2 EStG i.d.F. vor 1996 i.V.m. Abschn. 31 Abs. 7 Satz 3 Nr. 4 LStR 1990/1993 nach der 1-v.H.-Methode, führt die Nichtberücksichtigung der vom Arbeitgeber getragenen Unterhaltskosten zu keinem teilweisen Erlass der bestandskräftig festgesetzen Einkommensteuer wegen sachlicher Unbilligkeit. 2. Eine zum teilweisen Steuererlass führende sachliche Unbilligkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheids setzt neben einer offensichtlich und eindeutig unrichtigen Steuerfestsetzung voraus, dass es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren.

Normenkette:

AO 1977 § 227 ; EStG § 8 Abs. 2 a. F.; LStR 1990/1993 Abschn. 31 Abs. 7 S 3 Nr. 4 ; LStR 1990/1993 Abschn. 31 Abs. 7 S 3 Nr. 5 S 1; AO 1977 § 5 ; FGO § 102 ;

Tatbestand:

Der Kläger war in den Streitjahren 1992 bis 1995 Justiziar und Prokurist der in Konkurs gegangenen Fa. ... GmbH. Die Klägerin ist von Beruf Lehrerin.